
Gesetzliche Krankenkassen: Versicherte können auf eine Erleichterung bei der Genehmigung ihres Funktionstrainings hoffen © AdobeStock
Funktionstraining: Viele Krankenkassen verzichten bereits auf eine Genehmigung
Eine stetig wachsende Anzahl gesetzlicher Krankenkassen verzichtet mittlerweile auf die vorherige Genehmigung von Erst- und Folgeverordnungen des Funktionstrainings. Leider handelt es sich dabei aktuell lediglich um Kassen aus dem Primärkassenbereich. Die drei größten Ersatzkassen (Techniker, Barmer, DAK) planen dies nach Aussage des Verbandes der Ersatzkassen e.V. bislang nicht.
Leistungszeitraum
Für Patienten bedeutet der Genehmigungsverzicht, dass sie als Versicherte der unten aufgeführten Kassen unmittelbar mit dem Funktionstraining beginnen können, nachdem der behandelnde Arzt eine Verordnung dafür ausgestellt hat. Sie müssen diese Funktionstrainingsverordnung also nicht mehr durch die Krankenkasse genehmigen lassen . Der Leistungszeitraum beginnt regelmäßig mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und endet nach dem auf dem Verordnungsformular angekreuzten Zeitraum.