Überweisungen: Die Kontoverbindung (IBAN) bleibt auch nach der Umfirmierung unverändert © AdobeStock
Aus der „Bank für Sozialwirtschaft AG“ wird die „Sozialbank AG“
Das kontoführende Institut des BfO ist die „Bank für Sozialwirtschaft AG“. Im Rahmen einer Umstrukturierung ändert sich dieser Name ab dem 16. September 2024 in „Sozialbank AG“.
Auch wenn sich Name und Erscheinungsbild der neuen Marke ändern, hat dies keinerlei rechtliche Auswirkungen auf bestehende Konten, Verträge oder sonstige Leistungen.
Alle Kontoverbindungen bleiben bestehen
Alle Kontonummern, Produkte und Dienstleistungen bleiben bestehen. Auch die IBAN ändert sich nicht, sodass jegliche Transaktionen auf dem bisherigen Konto sicher eingehen. Die „Sozialbank AG“ empfiehlt jedoch die jeweilige Bankverbindung auch in entsprechenden Unterlagen (Broschüren, Flyer etc.) zu ändern, um Irritationen vorzubeugen.
Auf der Webseite der „Sozialbank AG“ finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen und Informationen zur Umstrukturierung des Konzerns.