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Funktionstraining: Das zahlen die Krankenkassen

Die Gesetzlichen Krankenkassen vergüten Trocken- und Wassergymnastik unterschiedlich. Die jeweils gültigen Vergütungssätze sind jetzt online und werden regelmäßig aktualisert.

Die jeweils aktuellen Vergütungshöhen, die die Gesetzlichen Krankenkassen für die Durchführung des Funktionstrainings in den Bundesländern erstatten, finden Sie im Internen-Bereich unter „Formulare und Informationen für Gruppenleiter“. Die Tabelle berücksichtigt dabei die unterschiedlichen Vergütungen von Primär- und Ersatzkassen für Trocken- und Wassergymnastik. 

Bitte beachten Sie, dass die von den Ersatzkassen (VdEK) gezahlten Vergütungen bundeseinheitlich sind. Die Tabelle wird regelmäßig aktualisiert.

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Funktionierendes Training: Die Abrechnung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist unterschiedlich © AdobeStock