Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 16. Januar für bestimmte Osteoporose-Patienten ein strukturiertes Behandlungsprogramm (Disease Management Programm, DMP) beschlossen.
Dieses DMP Osteoporose richtet sich an Patienten mit einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteoporose. Frauen können sich ab dem 50. Lebensjahr, Männer ab dem 60. Lebensjahr in ein solches Programm einschreiben.
Ziel ist es insbesondere, (weitere) Knochenbrüche zu vemeiden, das Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern und Schmerzen zu reduzieren. Die Patienten sollen dabei von einem abgestimmten Behandlungskonzept profitieren, dass sich immer auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand befinden soll. Dabei sind die therapeutischen Maßnahmen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den Anforderungskatalog für ein DMP aufgenommen wurden, anhand des Alters und möglicher Begleiterkrankungen individuell unterschiedlich. So können beispielsweise lebensstilbezogene Schulungen, die persönliche Ermittlung des Sturzrisikos oder das Angebot von Funktionstraining wichtige Aspekte im DMP sein.
Der Verfahrensablauf sieht nun vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss seinen DMP-Beschluss dem Gesundheitsministerium zur Prüfung vorlegt. Sollte es von dort keine Beanstandung geben, so treten die beschlossenen Anforderungen an ein DMP Osteoporose am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft.
Sobald sich dann die Krankenkassen mit Ärzten/ Krankenhäusern auf Verträge zur praktischen Umsetzung des DMP Osteoporose in der Versorgung verständigt haben, steht den Patienten dieses neue strukturierte Behandlungsprogramm zur Verfügung.
Nähere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses.