Das Funktionstraining bleibt auch im November 2020 erlaubt!

Auch nach den von der Bundesregierung mit den Regierungsvertretern der Bundesländer am 28.10.2020 verkündeten Maßnahmen, die ab dem 02.11.2020 wirksam werden, bleibt die Durchführung des Funktionstrainings weiterhin gestattet.

Denn nach einer ersten juristischen Einschätzung, die auf schriftliche Anfrage zum Beispiel vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erfolgte und der sich der Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e. V. anschließt, gehören Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Maßnahmen der Rehabilitation gemäß § 64 Abs. 1 SGB IX zu den „Medizinisch notwendigen Behandlungen“ im Sinne von Ziffer 8 Satz 2 des oben genannten Beschlusses, die weiter möglich bleiben.

Selbstverständlich gelten für die Durchführung des Funktionstrainings weiterhin die seit der Wiederaufnahme zu beachtenden Hygiene- und Abstandsregeln.