Allen, für die die elektronische Abrechnung des Funktionstrainings mit den Kassen ein Buch mit sieben Siegeln ist, empfiehlt der BfO, externe Dienstleister zu beauftragen. Die aktuell günstigste Abrechnungsmethode bietet das Deutsche Medizinrechenzentrum in Düsseldorf (DMRZ) an. Der BfO hat mit dem DMRZ einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der es allen Selbsthilfegruppen ermöglicht, die Sonderkondition eines Einbehalts von 0,4 Prozent der Erstattungssumme zuzüglich Umsatzsteuer in Anspruch zu nehmen.