Krankenkassen ermöglichen nun doch die Fortführung des Online – / Tele – Funktionstrainings
Wir hatten Sie darüber informiert, dass die gesetzlichen Krankenkassen die befristete Möglichkeit, das Funktionstraining als Tele- / Online – Angebot durchzuführen und abzurechnen, zum 30.06.2022 haben auslaufen lassen. Dagegen haben wir uns mit Erfolg gewandt und nunmehr erreicht, dass das Funktionstraining wie ursprünglich geplant, bis mindestens 23.09.2022 ebenfalls in Form eines Tele – / Online – Angebots durchgeführt und auch regulär abgerechnet werden kann.
In der Mitteilung der GKV heißt es wörtlich:
Der Widerruf der Corona-Sonderregelung „Fortführung als Tele-/Online-Angebot“ wird zurückgenommen. Die Erbringung vom Rehabilitationssport und Funktionstraining als Tele-/Online-Angebot ist bis zum 23.09.2022 möglich.