Funktionstraining Zuhause: Online-Möglichkeit erneut verlängert

Fortführung des Funktionstrainings als Tele-/Online-Angebot

Die gesetzlichen Krankenkassen haben den Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e.V. (BfO) darüber informiert, dass auch nach dem 23.09.2022 die Möglichkeit gegeben sein wird, das Funktionstraining als Tele- bzw. Online-Angebot durchzuführen und abzurechnen. Die nun gesetzte Frist endet am 07.04.2023. Mindestens bis dahin bleibt diese besondere Art des Funktionstraining also weiterhin möglich.

Den genauen Wortlaut der Mitteilung lesen Sie wie folgt:

Zugleich im Namen des

  • des AOK-Bundesverbandes GbR
  • des BKK Dachverbandes e.V.
  • des IKK e.V.
  • der KNAPPSCHAFT
  • der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
  • des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek)

teilen wir Ihnen mit, dass die bundesweit abgestimmte und bis zum 23.09.2022 befristete Sonderregelung „Fortführung als Tele-/Online-Angebot“ bis zum 07.04.2023 verlängert wird.

Der gesetzte Zeitpunkt wurde analog zu COVID-19-spezifischen Regelungen für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gewählt, welche seitens des Bundestages Anfang September 2022 beschlossen wurden.