Wichtig und wertvoll: Ausführliche Patientendaten können Leben retten © AdobeStock
Als Dachverband von 125 Bundesorganisationen der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und von 13 Landesarbeitsgemeinschaften setzt sich die BAG SELBSTHILFE seit vielen Jahren für eine verbesserte Nutzung von Gesundheitsdaten ein. Doch den Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) kritisiert der Verband in verschiedenen Punkten.
Austausch und Nutzung von Gesundheitsdaten seien in einem lernenden Gesundheitswesen Schlüsselfaktoren für eine qualitativ hochwertige Versorgung, so die BAG. Bislang werden in Deutschland zwar an vielen Stellen im Gesundheitssystem Daten erzeugt, doch für eine mehrwertstiftende Nutzung sind nur die wenigsten Daten zugänglich und es fehlt an einer entsprechenden Validierung.
Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE geht der vorliegende Referentenentwurf diese Problematik aber nicht beherzt und nicht konsequent genug an. Zudem wendet sich die BAG mit allem Nachdruck gegen die Regelung des § 287a, mit der nunmehr den gesetzlichen Krankenkassen der Zugang zu den sensiblen Gesundheitsdaten der PatientInnen eröffnet werden soll.
„Zwar soll dies zum Schutz der PatientInnen erfolgen; die Erkenntnisse aus der Vergangenheit zum Krankengeldmanagement lassen jedoch leider befürchten, dass Krankenkassen diese Möglichkeit nutzen werden, um PatientInnen mit teuren und gleichzeitig risikoreichen Therapien – möglicherweise auch telefonisch – unter Druck zu setzen“, heißt es in einer Stellungnahme der BAG, die hier nachzulesen ist.