Knochendichtemessung bei Risikopatienten: BfO fordert Anhebung der ärztlichen Vergütung

Düsseldorf, den 27. Februar 2014. Seit dem 1. Januar 2014 gibt es für Ärzte die Möglichkeit, die Knochendichtemessung (DXA-Messung) bei Osteoporose-Risikopatienten direkt mit den Gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die geringe Vergütungshöhe führt jedoch dazu, dass viele Ärzte die DXA-Messung nach wie vor ausschließlich als IGeL-Leistung anbieten, die der Patient aus eigener Tasche bezahlen muss. Der Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose (BfO) fordert daher, die Vergütung deutlich anzuheben.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die DXA-Messung bei Osteoporose-Risikopatienten in den Abrechnungskatalog mit einer eigenen Ziffer aufgenommen. Damit entspricht die KBV einer langjährigen Forderung des BfO und anderer Patientenverbände. So haben alle Risikopatienten theoretisch Zugang zu einer DXA-Messung, ohne die Kosten zunächst vorstrecken und später umständlich von ihrer Kasse einfordern zu müssen – theoretisch.

Praktisch ist es für Risikopatienten nach wie vor problematisch, einen Arzt zu finden, der die Leistung über die Kasse abrechnet. Denn die geringe Vergütungshöhe von rund 16 Euro, die die Gesetzlichen Krankenkassen für eine DXA-Messung festgelegt haben, deckt weder die hohen Kosten für die Anschaffung und Wartung der DXA-Geräte noch wird die anschließende medizinische Beratung auf Grundlage der gemessenen Werte honoriert. Wenn die Ärzte jedoch nicht angemessen bezahlt werden, haben sie auch kein Interesse daran, ihre DXA-Geräte von den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen anerkennen zu lassen und bieten die Leistung nach wie vor ausschließlich privat an. Gerade in ländlichen Gebieten führt dies zu der kuriosen Situation, dass Patienten teilweise 50 Kilometer und mehr zurücklegen müssen, um einen Arzt zu finden, der ein zugelassenes DXA-Gerät betreibt. Der BfO fordert daher, die Vergütung deutlich anzuheben, damit sich die Versorgung der Osteoporose-Betroffenen nachhaltig verbessert.

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